Datenschutz

Externer Datenschutzbeauftragter

Spätestens seit der Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes von 2009 rückt die Notwendigkeit des Datenschutz verstärkt ins Bewusstsein von Unternehmern und Betrieben.

Sind in einem Unternehmen mehr als 9 Beschäftigte mit der automatischen Verarbeitung von persönlichen Daten betraut, ist die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten unerlässlich. Kleinere Unternehmen sind davon befreit, müssen aber dennoch die Maßgaben des Bundesdatenschutzgesetzes einhalten.

Muss ein Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten bestellen, kann es einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten ernennen. Beides hat Vor- und Nachteile, aber die Bestellung eines internen Datenschutzbeauftragten birgt das Risiko, dass der entsprechende Mitarbeiter faktischen Kündigungsschutz genießt.

Seit vielen Jahren beraten und sensibilisieren wir unsere Kunden in den Themenbereichen Datenschutz und Datensicherheit.
Darüber hinaus bieten wir unsere Dienste auch als externe Datenschutzbeauftragte an.
Interessiert? Kontaktieren Sie uns unverbindlich per Telefon oder Mail (Kontakt).

Datenlöschung und Hardware-Entsorgung

Benötigen Sie die Gewissheit, dass auf ausrangierter Hardware keine sensiblen Daten mehr vorhanden sind?
Wir betreiben Datenlöschung mit zertifizierter Lösch-Software. Gerne auch unter Ihrer Aufsicht.
Auf Wunsch erhalten Sie einen entsprechenden Löschbericht.

Wir holen die entsprechende Hardware bei Ihnen ab, löschen wie oben beschrieben
und übergeben die Hardware dann einer zertifizierten Entsorgungsfirma.
Sollte die Hardware noch einen Wiederverkaufswert haben, so würden wir in Absprache mit Ihnen
den Wiederverkauf betreiben und Sie mit bis zu 25% am Erlös beteiligen.

Weitergehende Fragen beantworten wir gerne per Telefon oder Mail (Kontakt).